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Allgemeine Geschäftsbedingungen
W. Körner GmbH, Gabelstapler,
Lager- und Transportsysteme
1. Vertragsabschluß/Auftrag
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der
Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten
Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung
ausführt. Dies gilt insbesondere auch für Aufträge,
welche von Reisenden und Vertretern entgegengenommen werden.
Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller
unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung
nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten
des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers.
Bestandteil des Auftrages sind die nachstehenden
Verkaufs- und Lieferbedingungen die vom Besteller mit Abschluß
des Vertrages anerkannt werden. Soweit sie ursprünglich
abweichenden Bestell- oder Auftragsbedingungen entgegenstehen
, gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen vom Käufer
als anerkannt, es sei denn, unverzüglicher Widerspruch
erfolgt mit Zusendung der Auftragsbestätigung. Für
diesen Fall gilt der Auftrag als nicht zustande gekommen,
es sei denn, die Vertragsparteien einigen sich.
Zeichnungen, Abbildungen und Gewichte können
von uns abgeändert werden, sofern nicht ausdrücklich
festgelegt wurde, daß sie verbindlich sind und soweit
die Abänderung für den Besteller unter Berücksichtigung
des Vertragszwecks nicht unzumutbar ist. Das gleiche gilt
für konstruktiv bedingte Veränderungen, die sich
erst bei der Ausarbeitung ergeben. Kostenvoranschläge,
Zeichnungen sowie andere Verkaufsunterlagen bleiben Eigentum
des Verkäufers. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
2. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, wird der
Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen bei Übergabe
des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung
der Rechnung in bar am Sitz des Verkäufers zur Zahlung
fällig. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises
in Verzug, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Außerdem
ist der Verkäufer berechtigt, etwa noch ausstehende Lieferungen
zurückzuhalten. Gleiches gilt, sofern über den Käufer
ungünstige Auskünfte eingehen.
Verzugszinsen werden mit 2% über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank berechnet. Dies gilt auch bei der Überschreitung
eines Zahlungstermines, ohne das es einer förmlichen
Inverzugsetzung bedarf.
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur zulässig,
wenn der Besteller mit einer rechtskräftig festgestellten
oder mit einer von uns ausdrücklich anerkannten Forderung
aus dem Kaufvertrag aufrechnen kann.
3. Lieferung und Lieferverzug
Lieferfristen gelten stets als annähernd,
sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich besondere Vereinbarungen
schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens
des durch die Circa-Fristen bzw. –Termine bestimmten
Zeitraums ist der Käufer unter Ausschluß sonstiger
Ansprüche aller Art nach Ablauf einer von uns zu setzenden
angemessenen, mindestens 14tätigen Nachfrist zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
Das gleiche gilt im Fall von ausdrücklich verbindlich
vereinbarten Lieferfristen mit dem Vorbehalt das dann eine
Nachfristsetzung nicht erforderlich ist. Der Rücktritt
hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu
erfolgen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder
dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die
den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin
oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen
uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das dem Besteller
deswegen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
4. Abnahme/Versand
Der Käufer ist verpflichtet,
den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer
von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt
der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser
10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höher
oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Der Versand erfolgt ab Versandstation. Die Gefahr geht mit
Absendung ab unserem Lager auf den Käufer über und
zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde
oder wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die
Absendung aus Gründen die der Verkäufer nicht zu
vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft
auf den Käufer über. Jede Beschädigung bzw.
Beanstandung hat der Käufer sofort bei dem zuständigen
Spediteur anzumelden und geltend zu machen, bzw. sich bestätigen
zu lassen. Bei Auflösung des Vertrages, gleichgültig
aus welchem Grunde, hat der Käufer die Ware auf seine
Kosten bis Werk Groß Schwülper anzuliefern.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zum
vollständigen Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund
des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt darüber hinaus auch bestehen
für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer
aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich
von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung.
Auch während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der
Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt,
solange nicht eine Vertragspartei den Rücktritt vom Vertrag
erklärt. Der Käufer ist jedoch nicht berechtigt,
die vom Eigentumsvorbehalt betroffene Ware ohne Zustimmung
des Verkäufers zu veräußern, an Dritte zu
verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erfolgt
durch Dritte ein Zugriff auf die Kaufgegenstände, insbesondere
eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung oder die
Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt,
so hat der Käufer den Dritten sogleich auf das Eigentum
des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer über
den Zugriff und Übersendung bzw. Übergabe etwaiger
Unterlagen zu unterrichten. Der Käufer trägt alle
Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederbeischaffung
der Kaufgegenstände aufgewendet werden müssen, soweit
sie nicht von Dritten zu übernehmen sind.
Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während
der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem
Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen unverzüglich
vom Verkäufer durchführen zu lassen.
Soweit mit oder ohne Zustimmung des Verkäufers der Kaufgegenstand,
solange der Eigentumsvorbehalt besteht, an Dritte abgegeben
wird, so gehen die Ansprüche und Forderungen bis zum
Betrage der jeweiligen Restforderung abtretungsweise auf den
Verkäufer über
6. Mängel
Mängel können nur binnen einer
Woche nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich
gerügt werden, es sei denn, es handelt sich um versteckte
Mängel. Auch solche können nach Ablauf von 3 Monaten
seit dem Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort nicht
mehr gerügt werden. Mängelrügen berechtigen
bei Begründbarkeit nur zum Anspruch auf Lieferung einwandfreier
Ersatzware oder Nachbesserung der gelieferten Ware nach Wahl
des Verkäufers. Ansprüche auf Wandlung, Minderung
und Schadensersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
Gegenstand der Gewährleistung ist eine dem jeweiligen
Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des gelieferten
Gegenstandes im Zeitpunkt der Herstellung. Für Ketten,
Drahtseile, Gummi und Tuchteile, insbesondere Bereifung, Batterien,
Stahlbänder und Haken sowie alle sonstigen Zusatzteile
haften wir im Umfang der Gewährleistung, die unser Zulieferer
uns gegenüber trifft. Angaben in Beschreibungen über
Leistungen, Maße, Gewichte, usw. erfolgen ohne Gewähr.
Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde,
so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren
typischen Schaden begrenzt. Wir haften unter Berücksichtigung
des Maschinenschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen
des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit
verursachte Schäden.
7. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen
und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Vollkaufleuten sowie für Ansprüche die im Wege
des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.
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